FAQ – Häufig gestellte Fragen

FAQ

Offene Werkstatt

Wann findet die „offene Werkstatt“ statt?

Die offene Werkstatt findet mittwochs von 18.00 – 21.30 Uhr und jeden letzten Samstag im Monat von 14.00 – 18.00 Uhr statt.

Sollte der Termin einmal ausfallen, dann geben wir das im Vorfeld auf unserer Facebook-Seite bekannt.

Achtung: In den Schulferien findet keine offene Werkstatt statt!

Was gilt es vor der Nutzung der „offenen Werkstatt“ zu beachten?

Vor der ersten Nutzung der Werkstatt musst Du zwingend einmalig einen Haftungsausschluss (leserlich) ausfüllen und unterzeichnen. Das Formular findest Du hier oder Du fragst den Betreuer der offenen Werkstatt danach. Der ausgefüllte Haftungsausschluss muss im Original beim Betreuer der offenen Werkstatt abgegeben werden. Ohne eine ausgefüllte Haftungsausschlusserklärung ist es nicht möglich, in der Holzwerkstatt zu arbeiten.

Vor jeder Nutzung der Werkstatt musst Du Dich (leserlich) in die Anwesenheitsliste eintragen und die Nutzungsgebühr (aktuell 5,- Euro) bezahlen. Die Nutzungsgebühr übergibst Du unaufgefordert dem Betreuer der „offenen Werkstatt“. Es kann NICHT gewechselt werden, bring das Geld also passend mit. Ohne eine Eintragung in die Anwesenheitsliste oder die Entrichtung der Nutzungsgebühr ist es Dir nicht gestattet, in der Holzwerkstatt zu arbeiten.

Sicherheitsregeln: Was sollte ich beim Arbeiten in der Holzwerkstatt beachten?

Verwende unbedingt die zu den jeweiligen Geräten/Maschinen zugehörigen Sicherheitsvorrichtungen.

Nutze Gehörschutz und Schutzbrille (in der Holzwerkstatt begrenzt vorhanden) und trage eng anliegende Kleidung, sowie festes Schuhwerk (idealerweise Sicherheitsschuhe)

Trage bei der Arbeit mit Maschinen keinesfalls Arbeitshandschuhe, diese können sich in rotierendem Werkzeug verfangen und steigern das Unfallrisiko. Die Verwendung von Handschuhen zur Maschinenarbeit ist in der Holzwerkstatt ausdrücklich verboten.

Holzstaub ist unangenehm und gesundheitsschädlich, es darf nur mit angeschlossener Absaugung gearbeitet werden. Eine gewisse Reststaubbelastung lässt sich in einer Holzwerkstatt nicht vermeiden, daher empfehlen wir zusätzlich die Verwendung einer Atemschutzmaske der Klasse P2 (bitte selbst mitbringen)

Die Maschinen in der Werkstatt haben ein erhebliches Gefahrenpotential, ein Arbeiten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist daher ausdrücklich verboten. Auch einige Medikamente können sich negativ auf die Eignung zur Maschinenführung auswirken. Hinweise dazu findest Du in der Packungsbeilage bzw. beim Arzt oder Apotheker.

Wozu dient die „offene Werkstatt“?

Ziel der offenen Werkstatt ist es, jedem die Umsetzung eigener Projekte zu ermöglichen. Dafür stehen Arbeitsplätze und verschiedene Handmaschinen bereit, die eigenverantwortlich genutzt werden können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Arbeiten an den Großmaschinen (Hobel, Kreissäge, Tischfräse) durch den Betreuer der offenen Werkstatt durchführen zu lassen. Die Entscheidung ob bzw. in welchem Umfang die gewünschten Maschinenarbeiten durchgeführt werden können, liegt dabei alleine im Ermessen der anwesenden Betreuer.

Welche Projekte sind für die offene Werkstatt geeignet?

Da in letzter Zeit vermehrt Besucher mit relativ umfangreichen Projekten in die offene Werkstatt kommen, dazu noch ein paar Anmerkungen:

Wir bieten die offene Werkstatt an, um möglichst vielen Leuten eine einfache, günstige Möglichkeit zu bieten, selber handwerklich tätig zu werden. Was wir nicht sind, ist eine kostengünstige Alternative zu einer gewerblichen Schreinerei. Wenn also aus Deinem Anhänger voll Eichenbohlen ein Esstisch werden soll, und das am besten möglichst schnell, dann fahr bitte direkt zum Schreiner Deines Vertrauens.

Als grobe Faustregel für Projekte gilt, dass sich die Arbeitsgänge die Du selbst erledigen kannst und die, die der Werkstattbetreuer für dich übernehmen muss zumindest in etwa die Waage halten sollten. Bedenke bitte auch, dass alle unsere Betreuer freiwillig und unbezahlt in der Werkstatt arbeiten und das meist nach einem langen Arbeitstag. Wenn die benötigten Arbeitsgänge nicht durchgeführt werden können, weil der anwesende Betreuer sich – aus welchen Grund auch immer – gerade nicht in der Lage dazu fühlt, dann gilt es das zu akzeptieren. Sicherheit geht vor.

Preise, Bezahlung

Die offene Werkstatt kostet aktuell 5,- Euro je Nutzung. Gängige Verbrauchsmaterialien (Schrauben, Dübel, Holzleim etc.) sind in diesem Betrag enthalten.

Schleifpads (z.B. Abranet) für den Exzenterschleifer kosten 1,- pro Stück und müssen separat bezahlt und in der Anwesenheitsliste eingetragen werden.

Wenn die Abricht-Dickenhobelmaschine in größerem Umfang zum Einsatz kommt, behalten wir uns vor eine erhöhte Nutzungsgebühr anzusetzen, um die Maschinen kostendeckend zu betreiben. Den genauen Betrag klärst Du am besten im Vorfeld mit dem Werkstattbetreuer.

Materialbeschaffung

Muss ich Holz selbst mitbringen?

In der Holzwerkstatt Gostenhof e.V. verkaufen wir kein Holz. Wir empfehlen gerne ortsnahe Holzhändler, bei denen auch einige unserer Mitglieder ihr Holz einkaufen. Das Material „Holz“ ist selbst zu besorgen.

Sonstige Fragen

Kann ich an der Kreissäge oder an den anderen stationären Maschinen arbeiten?

Als Besucher der „offenen Werkstatt“ steht Dir hierfür der jeweilige Betreuer der „offenen Werkstatt“ zur Verfügung. Als Mitglied des Vereins Holzwerkstatt Gostenhof e.V. kannst Du die stationären Maschinen erst nach einer gründlichen Einweisung in Form eines Maschinenkurses (Theorie und Praxis – Praxis zwei Termine) nutzen.

Darf ich meine eigenen Handmaschinen zum Arbeiten mit in die Werkstatt bringen, um diese dort zu nutzen?

Nein. Ausnahme ist eigenes Handwerkzeug (keine Maschinen) wie z.B. Stemmeisen, Handsäge oder ähnliches.

Kann ich mir Werkzeuge von Euch ausleihen?

Nein.

Kann ich bei Euch mein Holz auch lackieren?

Nein.

Kann ich die Werkstatt gewerblich nutzen? (Bsp. Du möchtest Betten bauen, um diese weiterzuverkaufen)

Nein. Eine gewerbliche Nutzung der Werkstatt, ist mit der Vereinssatzung nicht vereinbar und daher verboten. Diese Regelung gilt für ALLE Nutzer der Holzwerkstatt Gostenhof e.V.

Ich habe Altholz (bspw. Paletten, Scheunenholz etc.), kann ich das bei Euch bearbeiten?

Du kannst Dein Altholz bei uns per Hand zerlegen und per Hand abschleifen. Eine Maschinennutzung (bspw. Kreissäge, Hobelmaschine, Oberfräse, Schwingschleifer etc.) für das Altholz bieten wir nicht an.

Gibt es einen Fahrzeugstellplatz,bspw. zur Be- oder Entladung von Holz oder Werkstücken?

Das Nachbarschaftshaus Gostenhof bietet KEINE Besucherparkplätze an, weswegen Ihr mit Parkplatzsuche rechnen müsst, diese sind im Bereich rund um das Nachbarschaftshaus eher „rar“ gesät.

Ich möchte Euer ehrenamtliches Engagement unterstützen, wie kann ich das tun?

Du kannst den Verein durch eine Fördermitgliedschaft (jährlicher Mitgliedsbeitrag von mind. 25,- Euro) oder Du spendest einfach direkt an

Holzwerkstatt Gostenhof e.V.
IBAN: DE81 7605 0101 0001 6228 41
Stadtsparkasse Nürnberg

Wie kann ich Mitglied werden?

Mitgliedsantrag findest Du hier. Diesen sendest Du im Original an unseren Mitgliedsverwalter und Kassier Heinz-Peter (Adresse auf dem Mitgliedsantrag). Es reicht keine Kopie, es reicht auch kein Scan des Dokuments. Wir benötigen die Dokumente im Original und das ausnahmslos.

Mitglied werden kann jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bevor Neumitglieder die Werkstatt alleine Nutzen können ist mindestens ein fünfmaliger Besuch der offenen Werkstatt nötig. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft findest Du hier.